Förderung


Förderung für investive Maßnahmen in der Bienenhaltung 2022

Die Bedeutung der Imkerei ist für unsere Natur- und Kulturlandschaft enorm und die Bestäubungsleistung ist um ein Vielfaches höher zu bewerten, als der Erlös aus Honig, Wachs und Pollen. Um diesen positiven Effekt der Bienenhaltung weiter zu sichern und auszubauen, wird die Arbeit der Imker in Bayern auch 2022 unterstützt. Deshalb bietet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten gemeinsam mit der EU verschiedene Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Honig- und Wachsgewinnung an, sodass auch weiterhin die kostbaren Bienenprodukte an den Endverbraucher abgeben werden können.


Förderwegweiser

Um weiterhin wirtschaftlich, hygienisch einwandfrei und qualitativ hochwertig arbeiten zu können, unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung.

Der Förderantrag muss bis 15.04.2022 eingereicht werden.

Antragsberechtigt sind alle Imker, Erwerbsimker, imkerliche Vereinigungen und Imkervereine.

Jeder Antragssteller benötigt eine Betriebsnummer, die vom zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vergeben wird.

Förderfähige Gerätschaften sind:
  • Honigschleudern
  • Honigentdecklungsgeräte
  • Honigpressen und -zentrifugen
  • Abfüll-, Klär- und Lagerbehälter aus Edelstahl
  • Honigauftaugeräte
  • Honigpumpen und Rührwerke
  • Honigabfüllmaschinen
  • Honigrefraktometer
  • Wachspressen, Dampfwachs- und Sonnenwachsschmelzer, Wachstöpfe
  • Wachsverflüssiger
  • Geräte zur Herstellung von Mittelwänden
  • Hebevorrichtungen, die speziell für den Imkereibedarf entwickelt wurden
  • Geräte zum Kippen von Beuten bzw. Beutenteilen
  • Verdunster zur Applikation von Ameisensäure
  • Beuten sind nicht förderfähig!

Die Förderhöhe kann bis zu 30% der Nettoausgaben betragen

Die Mindestinvestitionssumme beträgt
  • Anfänger: 476 Euro (inkl. MwSt)
  • andere Imker: 952 Euro (inkl. MwSt)

Mit dem Antrag müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
  • Kostenangebote (können gerne von uns erstellt werden)
  • Nachweis des Anfängerlehrgangs (soweit erforderlich)
  • Nachweis der Beitragszahlung zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (soweit erforderlich)
  • Erhebungsbogen zur Wirtschaftlichkeit bei Investitionen über 5.000€ netto (soweit erforderlich)

Weitere Details zur Förderung, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt.


Hier gehts direkt zu den Formularen:


Förderantrag

Erhebungsbogen zur Wirtschaftlichkeitsberechnung  (über 5.000€ netto)

Zahlungsantrag

Haben Sie noch Fragen oder benötigen Hilfe bei der Antragsstellung, wir unterstützen und beraten Sie nach vorheriger Terminabsprache gerne.



Hier können Sie die Rechtsvorschriften zum Subventionsgesetz einsehen.
Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung.